AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 31.10.2016

§ 1 Allgemeines

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote von Frank Blanke Fotografie erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch bei nicht nochmals ausdrücklicher Vereinbarung. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von
Frank Blanke Fotografie. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Frank Blanke Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, usw.).

§ 2 Urheberrecht

1. Frank Blanke Fotografie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von Frank Blanke Fotografie hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt Frank Blanke Fotografie Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Frank Blanke Fotografie.

5. Der Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG hat das Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, jedoch nicht das Recht zur Verbreitung und Veröffentlichung (Internet, Printmedien usw.), wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

6. Im Falle der gestatteten Verwertung der Lichtbilder muss Frank Blanke Fotografie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber „Foto: www.blanke-fotografie.de“ erkennbar genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Frank Blanke Fotografie zum Schadenersatz.

7. Die Negative bzw. die Original-Bilddateien verbleiben bei Frank Blanke Fotografie. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber erhält ein bestelltes Bild immer als Kopie in digitaler Form und in hoher Auflösung.

§ 3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Frank Blanke Fotografie die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.

2. Nach Auftragserteilung ist vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe des Betrages wird ihm bei Terminvereinbarung mitgeteilt.

3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
Frank Blanke Fotografie bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Rechnungen, die nach Ablauf der in der Mahnung angegebenen Frist nicht bezahlt sind, übergibt Frank Blanke Fotografie ohne weitere Mitteilung an einen Rechtsanwalt. Dessen Kosten gehen voll zu Lasten des säumigen Auftraggebers.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Frank Blanke Fotografie.

5. Hat der Auftraggeber Frank Blanke Fotografie keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben,  sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Frank Blanke Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§ 4 Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Frank Blanke Fotografie für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Frank Blanke Fotografie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Frank Blanke Fotografie oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Frank Blanke Fotografie wenn nichts anderes vereinbart wurde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Frank Blanke Fotografie ist nicht verpflichtet, Negative oder digitale Bilddateien nach Beendigung eines Auftrags zu verwahren.

3. Frank Blanke Fotografie haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Bilder, Filmen und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Er kann bestimmen, wie und durch wen der Versand erfolgen soll.

§ 5 Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Frank Blanke Fotografie übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Frank Blanke Fotografie berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Frank Blanke Fotografie nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.

Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf Schadenersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Frank Blanke Fotografie bestätigt worden sind. Frank Blanke Fotografie haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder bei Frank Blanke Fotografie eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.

4. Storniert der Auftraggeber die Buchung aus welchem Grund auch immer, steht Frank Blanke Fotografie ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %, ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr von Frank Blanke Fotografie.

5. Überlässt Frank Blanke Fotografie dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Frank Blanke Fotografie, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

6. Überlässt Frank Blanke Fotografie dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann Frank Blanke Fotografie eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale.

Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.

§ 7 Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern Frank Blanke Fotografie im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken und in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind,  ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen Frank Blanke Fotografie und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Verbreitung von Bearbeitungen, die Frank Blanke Fotografie auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung von Frank Blanke Fotografie benutzt werden dürfen, z. B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z. B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

4. Übertragung von Nutzungsrechten

Der Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Bildern die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Besteht keine besondere Vereinbarung, wird das Nutzungsrecht für ein Jahr zur Nutzung in Anzeigen und Prospekten in Deutschland übertragen.

Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Die Fotografien sind so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Jede Änderung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung Frank Blanke Fotografie in Schriftform

Bei Verwendung seines Werkes hat Frank Blanke Fotografie den Anspruch, als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen Übermittlung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten verknüpft werden. Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten werden.

Frank Blanke Fotografie ist berechtigt, alle von ihm erstellten Produkte uneingeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen, außer der Auftraggeber begründet ausdrücklich die Ablehnung, z.B. auf Grund der Verletzung von Betriebsgeheimnissen und ähnlichen Gründen.

$ 8 Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Frank Blanke Fotografie auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Frank Blanke Fotografie.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

§ 9 Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von Frank Blanke Fotografie und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Frank Blanke Fotografie. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Mit-Urheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder Frank Blanke Fotografie digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von Frank Blanke Fotografie mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Frank Blanke Fotografie als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Frank Blanke Fotografie mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

§ 10 Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Frank Blanke Fotografie verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 11 Preisliste

Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei allen unseren Leistungen und Produkten um Brutto-Preise, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist bereits enthalten. Alle Serien beinhalten eine CD mit den ausgewählten Bilddaten und dadurch vor allem die Übertragung von Nutzungsrechten, in jedem Fall dem Vervielfältigungsrecht. Somit gilt für diese Leistungen der verminderte Mehrwertsteuersatz von 7 %.

§ 12 Produktionsaufträge

Kostenvoranschläge von Frank Blanke Fotografie sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind von Frank Blanke Fotografie anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten von mehr als 20% zu erwarten ist. Frank Blanke Fotografie werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

§ 13 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossener Verträge:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Frank Blanke Fotografie
Südstr. 22b
56410 Montabaur

eMail: info(at)blanke-fotografie.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Die erhaltene Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 Wichtige Hinweise:

  1. Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten:
    Soweit wir mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
    Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.
  2. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben.
  3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 14 Spezielle Bedingungen zur Teilnahme an Fotokursen und Workshops

Jeder Teilnehmer, der sich über diese Website oder auf anderem Wege zur Teilnahme an einem Fotokurs oder Workshop anmeldet, tut dies verbindlich. Die Verbindlichkeit tritt spätetstens in Kraft mit Erhalt der Anmeldebestätigung. Diese erfolgt in der Regel per E-Mail. Die mit der Anmeldung verbundene entsprechende Teilnahmegebühr muss bis spätestens 10 Tage vor Kurs-Beginn entrichtet werden.

Zurücktreten von der Teilname an einem Fotokurs oder Workshop ist kostenlos nur möglich bis 4 Wochen vor Kurs- oder Workshopbeginn. Bei Zurücktreten von der Teilnahme an einem Fotokurs oder Workshop bis spätestens 2 Wochen vor Kurs- oder Workshopbeginn ist eine Gebühr von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei Zurücktreten von der Teilnahme an einem Fotokurs oder Workshop innerhalb eines Zeitraums von weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn ist der komplette Teilnahmebetrag zur Zahlung fällig, es sei denn, der zurückgetretene Teilnehmer kann einen Ersatz-Teilnehmer benennen, der dann auch die fällige Kursgebühr übernimmt.

Bei Nicht-Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl von 3 Teilnehmern pro Kurs bis 2 Wochen vor Kursbeginn kann der Kurs entfallen. In diesem Fall werden bereits angemeldete Teilnehmer kostenlos in den nächsten Kurs umgebucht. Sollte eine Umbuchung mangels freier Termine nicht möglich sein, so erhält der Teilnehmer seine bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurück.

Grundsätzlich erfolgt eine Teilnahme an den Fotokursen und/oder Workshops auf freiweilliger Basis und auf eigenes Risiko.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Erfüllungsort ist Montabaur, Gerichtsstand ist Montabaur.